Reglement und allfälligen Beschlüssen des Verwal- » Schuldbetreibungsgesetzes stimmberechtigten Kredi- » tungsrates, er besorgt die nötigen Konkursgeschäfte, » toren der Leih- und Sparkasse Aadorf ein Gläubiger- »vertritt auch die Anstalt nach aussen und vor den » ausschuss von neun Mitgliedern ernannt, welcher bis » Gerichten, vorbehältlich § 21, Abs. 1, und führt mit » zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Kreditoren » Ausnahme der Obligationen die rechtsverbindliche Un- »