Lage versetzt werden, die Betreibung fortzusetzen. Die strikte Beobachtung des Grundsatzes, dass die Voraussetzungen für die Gutheissung oder Abweisung einer Aberkennungsklage nach dem Zeitpunkte der Einleitung der Betreibung zu beurteilen sind, rechtfertigt sich - von dem bereits Gesagten abgesehen -, namentlich auch