könnte; sondern ihr Ziel ist durch das SchKG gegeben Erlass des Zahlungsbefehls nicht fällig war, sondern sogar und besteht in der Aufhebung der Wirkungen des Zah- überhaupt nicht existiert. Für diesen Teil der in Betreilungsbefehls. Zu entscheiden ist daher im Aberkennullgs- bung gesetzten Forderung hätte daher die Aberkennungsprozesse nicht, ob die streitige Forderung im Momente klage auch abgesehen von den Ausführungen in Erwäder Klaganhebung oder des Urteils (oder der «Litiskon- gung 4 hievor gutgeheissen werden müssen. testation ») bestand oder besteht, sondern, ob der Z a h- 1 u n g sb e feh I begründet war, d. h. (vergl.