insbesondere aus dem Zuwarten mit der ersten Betreidie Gültzinsen für sieh Rechte ableiten, anderseits der bung bis zum 10. Juli, sowie aus seinem Briefe vom 12. Juli. Klägerin die Ableitung von Rechten aus diesen nämlichen wo er die am 10. Juli erfolgte Betreibung damit recht- Verstragsbestimmungen verwehren wollen. fertigt, dass die Klägerin « auf den bestimmten l~ (d. h.