auf den Straf- Dass übrigens der Vormund jene Vertragsbestimmung zins und das Recht zur Eintreibung der Zinsen ohne Ver- in der Tat im Sinne einer für die Beklagten verbindlichen mittlung der Mutter der Beklagten). E& geht aber selbst- Stundung aufgefasst hat, ergibt sich aus seinem ganzen verständlich nicht an, dass die Beklagten einerseits aus Verhalten gegenüber der Klägerin seit dem 1. Juli 1913, jenen im Kaufvertrag enthaltenen Blstimmullgen über