welcher sicn die Stundung der Zinsen pro 1912 ff. bis Art. 112 Abs. 2 UR) auch vom Dritten sollten angerufeIl 1. Juli 1913 ff. ergibt, und kann daher nicht den Standwerden können, und die denn auch von den Beklagteil punkt einnehmen, es handle sich dabei um eine res inter insoweit angerufen worden sind, als es galt, daraus alios acta. R e c h t e abzuleiten (nämlich.