Jene. die Ver-. Versprechen des Strafzinses für den Fall der Nichteinzinsung der Gülten betreffenden VtrtragsbestimmungeL haltung dieses Termins. Der Vormund der Beklagten hat stellen sich als solche zu Gunsten ~ines Dritten dar, die selber diejenige Vertragsbestimmung formuliert, aus nach der ({ Willensmeinung » der Kontrahenten (vergl. welcher sicn die Stundung der Zinsen pro 1912 ff.