Verzicht auf sofortige Bfzahlung der fälligen Zinsen pro 3. - Der Auslegung der erwähnten Vertragsbestim- 1912, anden:eits das Versprechen der Klägerin, die fälmungen in diesem Sinne steht der Umstand nicht ent- 'ligen Zinsen pro 1911 sofort, und die Zinsen pro 1912 ff. gegen, dass die Beklagten bei dem Kaufvertrag über die «bis spätestens 1. Juli I) bezahlen zu wollen, sowie das Liegenschaft nicht Vertragspartei waren.