namentlich aber bestreiten sie, dass dem Zusammenhang nach nicht etwa nur den Sinn, dass, darin eine Stundung der Gültzinsen enthalten sei; vielmehr sei nur der Strafzins versprochen worden für den Fall, dass nicht bis spätestens am 1. Juli nach den Ver- * wen n die Zinsen nicht bis spätestens am 1. Juli bezahlt seien, dann der S t r a f z ins von.