tion ist umsoweniger begründet, weil vom Verfall der » Die Käuferin verpflichtet sich ferner, die Zinsen pro Gültenzinsen bis dato bereits ein halbes Jahr verstrichen » 1912 u. ff. bis zur nächsten Ausdienung der Gülten bis ist und wir durch die hypothekarisch gesicherte Ab- I) spätestens 1. Juli nach deren Verfall bezahlen zu wollen machung bereits entgegengekommen sind und uns zu ) und bei Verspätung der beziiglichen Zahlung für den weiteren Konzessionen nicht verstehen können. » I) Kinder den Grüter dadurch entstehenden Schaden von Am 22. Januar" 1914 ,vurde den Beklagten für die am )