Zünd namens Kinder in einem Schreiben an den Vormund gegen die Anhebung » G~üter auf das sub 28.' Februar 1913 gestellte Begehren der Betreibung. Der Vormund antwortete ihr darauf am » um so f 0 r t i ge Bezahlung des Zinses pro 1912 und 12. Juli, die Betreibung sei gerechtfertigt, weil die Klä- J} der Tilgung der Gülten Ziffer 17-21 von zusammen gerin ({ auf den bestimmten Termin vom 1. Juli )} nicht I) 10,000 Fr. (letzeres auch bei einem Wiederverkauf Zahlung geleistet habe, und fügte bei: « Ihre Reklama- I) durch heutige Käuferin) nebst Marchzins verzichtet. tion ist umsoweniger begründet, weil vom Verfall der »