als zahlungsunfähig bekannten « Leihkasse » nicht voll bei der Teilung des Nachlasses ihres Vaters, während ihre erfüllen zu müssen. Es kann deshalb unerörtert bleiben, Mutter das Haus zu Eigentum übernahm und sich ver- w eie her Zeitpunkt im vorliegenden Falle demjenigen pflichtete, die Söhne bis zu ihrem 17. Altersjahr zu erder « Konkurseröffnung » gleichzustellen wäre. ziehen, wogegen sie « selbstverständlich» das Vermögen Endlich bedarf es auch in die sem Zusammenhange ihrer Kinder « nutzniessen » könne.