sowie die Nachwirkungen, dagegen nicht durch die mate- 32. Urteil der II. Zivi1a.bteUung vom 3. März 1915 riellen Verteilungsgrundsätze unterscheidet. Für eine ana- i. S. Cubasch, Klägerin, gegen Xinder Martin, Beklagte. loge Anwendung des Art. 213 SchKG sprechen deshalb Auslegung einer Stundungsbewilligung (Erw. 2 und 3).- hier genau die nämlichen Erwägungen, die in dem ange- Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Begründetführten Urteil enthalten sind und hier nicht wiederholt heU oder Unbegründetheit einer Ab tl r k