heute wie damals ist der Kridarin die Verfügung über ihre Aktiven gänzlich entzogen, und heute wie damals sind diese Aktiven zur ausschlieslichen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger bestimmt (ob infolge "Abtretung" der Gesellschaftsaktiven als solcher, oder infolge "Überlassung" des "Liquidationsergebnisses", ist dabei unerheblich). Heute wie damals handelte es sich somit um eine Gesamtliquidation, die sich vom Konkurse im wesentlichen nur durch den Namen und das Verfahren, sowie die Nachwirkungen, dagegen nicht durch die materiellen Verteilungsgrundsätze unterscheidet. Für eine analoge Anwendung des Art.