Verrechnung geltend". | 25 | Gegenüber der vorliegenden Klage auf Liberierung seiner Aktien und Bezahlung seiner Kontokorrentschuld hat der Beklagte, ausser den in der vorstehenden Zuschrift enthaltenen, noch folgende Einwendungen erhoben: | 26 | a) Es fehle der durch die Liquidationskommission vertretenen "Aktiengesellschaft in Liquidation" die Aktivlegitimation zur Eintreibung der Ausstände, speziell zur Einforderung der rückständigen Einzahlungen auf die neuen Aktien. Betreffend die Begründung dieser Einrede vergl. Erw. 1 hienach. | 27 | b) Die Aktienemission sei überhaupt nicht zustande gekommen. Vergl. Erw. 2 hienach.