Im Juli 1912 hatte unterdessen der Beklagte zum Zwecke der Kompensation mit seinen Schulden, worunter auch eine "Kontokorrentschuld" von ca. 10,000 Fr., eine auf die Leihkasse lautende fällige Inhaberobligation von 1000 Fr., sowie eine ebenfalls auf die Leihkasse lautende, fällige Namenobligation von 15,000 Mk. erworben. Am 5. August notifizierte er der Liquidationskommission diesen Erwerb und erklärte, die beiden Obligationen, soweit nötig, mit seiner Kontokorrentschuld zu verrechnen, die dritte Einzahlung auf seine 17 neuen Aktien dagegen nicht leisten zu wollen, da er durch die gefälschte Bilanz betrogen worden sei; eventuell mache er auch gegenüber seiner Subskriptionsschuld "die