III. | 21 | Die Liquidationskommission, sowie die erweiterte Kommission werden in der Gläubigerversammlung vom 10. Juli 1912 gewählt. Massgebend ist das absolute Mehr der an der Gläubigerversammlung anwesenden resp. vertretenen Gläubiger." | 22 | Das Einladungszirkular zu dieser Gläubigerversammlung hatte eine Berechnung enthalten, worin als mutmassliche Gläubigerdividende 68,20% in Aussicht gestellt wurden.