In gleicherweise "gewährte" sie ihm am 16. Oktober 1911 gegen "Hinterlage" derselben "Aktien" ein weiteres "Darlehen" von ebenfalls 2550 Fr. und "verwendete" diesen Betrag als zweite Einzahlung auf die vom Beklagten gezeichneten 17 Aktien. Gleichzeitig stellte sie für diese 17 Aktien einen auf den Namen des Beklagten lautenden Interimschein aus, den sie als Faustpfand behielt. | 9 | Die vom Verwalter Füllemann geschuldeten beiden ersten Einzahlungen wurden ebenfalls mittels Lombardierung der zu liberierenden Aktien "geleistet". | 10 | Am 9. November 1911 wurde die Erhöhung des Aktienkapitals im Handelsregister eingetragen.