Infolgedessen konstatierte am 10. Juni der Verwaltungsrat, dass die Emission nicht nur zustande gekommen, sondern sogar überzeichnet worden sei. | 8 | Am 3. Juli 1911 "gewährte" die Leihkasse dem Beklagten "gegen Hinterlage von 17 Stück neue Aktien der Leih- und Sparkasse Steckborn" ein "Darlehen" von 2550 Fr. und "verwendete" diesen Betrag als erste Einzahlung auf die von ihm gezeichneten neuen Aktien. In gleicherweise "gewährte" sie ihm am 16. Oktober 1911 gegen "Hinterlage" derselben "Aktien" ein weiteres "Darlehen" von ebenfalls 2550 Fr. und "verwendete" diesen Betrag als zweite Einzahlung auf die vom Beklagten gezeichneten 17 Aktien.