| Urteil der II. Zivilabteilung | | vom 25. Februar 1915 | | i.S. Iselin, Beklagter, gegen Leih- & Sparkasse Steckborn in Liquidation, Klägerin. | | Klage der von den Gläubigern einer Aktiengesellschaft bestellten Liquidationskommission auf nachträgliche Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge. Einrede des Betrugs; inwieweit zulässig? Analoge Anwendung der Art. 213 und 214 SchKG auf einen gerichtlich bestätigten "Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung". | | | Sachverhalt | | | A. | | Am 8. April 1911 erliess die Leih- und Sparkasse Steckborn einen Prospekt über die Emission von 2000 neuen Aktien à nom.