den Mehrbetrag' seiner Forderung über den Wert des Die Berufung wird abgewiesen und das angefochtene ~fandes hinaus,.wie .ue übrigen nicht von gedeckten Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigt. Pfandgläubiger, mit der ihm zukommmenden Dividende vorlieb zu nehmen, oder der doch in a n der n Konkursen Verluste erlitten hat oder einmal erleiden könnte, wofür