Forderungen bestimmt ist, die auch 0 h n e den Konkurs des Konkursverfahrens gegenüber dem Gemeinschuldner bestehen würden. 'Der von der Klägerin· beanspruchte per s ö n I ich geltend gemacht werden könne, braucht Zuschlag ist naeh ihrer eigenen Sachdarstellung etwas, in diesem Prozesse, der ausschliesslich ein Kollokationsworauf sie ohne den Konkurs kein Recht haben würde streit ist, nicht entschieden zu werden. und was sie sich gerade zu dem Zwecke hat versprechen Ebenso kann auf Grund der vorstehenden Erwägungen lassen, um im Konkurse mehr zu erhalten, als das unerörtert bldben, ob die vorliegende Kollokationsklage