In diesem Falle aber steht lokation nicht bedarf, oder aber (gleichwie bei der « Enteiner Zulassung der eingeklagten Forderung als Kon- schädigung für Mühewalt ») um eine Entschädigung für kursforderung wiederum ein zwingender Grundsatz des Interessenwahrung im Konkurse, die nach Art. 208 eben- Konkursrechtes entgegen, nämlich der Grundsatz, dass falls nicht zu den Konkursforderungen gehört. alles dem Gemeinschuldner im Momente der Konkurser- 4. - Ob und inwieweit ein Anspruch, wie der von der öffnung gehörende Vermögen zur Deckung sol c her Klägerin erhobene, au ss erh alb oder nach SchI u ss