262) sogar vor tung einer Prämie für das mit dem Konkurs verbundene den Konkurskosten zu decken wäre und daher der Kol- Verlu!)trisiko gerichtet .war. In diesem Falle aber steht lokation nicht bedarf, oder aber (gleichwie bei der « Enteiner Zulassung der eingeklagten Forderung als Kon- schädigung für Mühewalt ») um eine Entschädigung für kursforderung wiederum ein zwingender Grundsatz des Interessenwahrung im Konkurse, die nach Art. 208 eben- Konkursrechtes entgegen, nämlich der Grundsatz, dass falls nicht zu den Konkursforderungen gehört.