Vorschriften über das K~nkursverfahren, sowie denjenigen er sich nun in die s ~ m Konkurse nachträglich oder über den Umfang derKo~kursmasse einerseits und die zum voraus schadlos halten möchte. Dass· ein derartiger Bezeichnung der im· Konkurse zuzulassenden Forde- Versuch der Umgehung zwingender Gesetzesvorschriften rungen anderseits, - um .einen mit Rücksicht auf unzulässig ist, bedarf keiner Ausführung. D r i t t e aufgestellten· Rechtssatz, der als solcher der 3. - Wenn endlich noch geltend gemacht wurde, Parteidisposition entzogen ist.