die schon aus diesem Grunde keine Konkursschreibung » enthielt als Abs. 5 und 6 folgende Bestim- forderung würe (da der Konkurs nur die Liquidieruua der mungen : im Momente seiner Eröffnung vorhandenen AktivenOund » Für den Fall, dass sich die Zürcher Lagerhaus A. -G. Passiven des Gemeinschuldners bez\veckt), und die zudem » veranlasst sehen sollte, ihre Forderung rechtlich gel- auch durch die Vorschrift des Art. 208 SchKG von der » tend zu machen, wird dieselbe berechtigt erklärt, neben Teilnahme am Konkurse ausgeschlossen wäre.