er würde daher den ihre unbestrittene Darlehensforderung von 129,070 Fr. 75 Schaden durch seine eigene Unterlassung veranlasst noch für einen weitem Betrag von 6453 F. 55 ( =5 %jener haben. Forderung) kolloziert zu werden, und zwar als Pfandgläubigerin. Die Konkursverwaltung hat sich dessen ge- Demnach hat das Bundesgericht weigert. erkannt: B. -