wären. Das Betreibungsamt wäre gemäss Art. 100 SchKG » Konkurs oder einer gerichtlichen Liquidation oder im verpflichtet gewesen, dafür zu sorgen, dass, sofern das )) Verwertungsverfahren geltend gemacht werden müsste.» Patent einen Ertrag geben konnte, dies durch die Arres- Gestützt auf diese Vertragsbestimmung beansprucht tierung nicht verhindert worden wäre. Auch dies zu die Klägerin, im Konkurs der genannten Firma ausser für erreichen hat der Kläger versäumt; er würde daher den ihre unbestrittene Darlehensforderung von 129,070 Fr. 75 Schaden durch seine eigene Unterlassung veranlasst noch für einen weitem Betrag von 6453 F. 55 ( =5