folgende Bestim- forderung wtire (da der Konkurs nur die Liquidierung der mungen : im ~lomente seiner Eröffnung vorhandenen Aktiven und )} Für den Fall, dass sich die Zürcher Lagerhaus A. -G. Passh-en des Gemeinschuldners bezweckt), und die zudem »veranlasst sehen sollte, ihre Forderung rechtlich gel- auch dmch die Vorschrift des Art. 208 SchKG VOll der )} tend zu machen, wird dieselbe berechtigt erklärt, neben Teilnahme am Konkurse ausgeschlossen wäre. Nach dieser » den Gerichts- und Parteikosten noch eine Gebühr VOll Gesetzesbestimmung kann der Gläubiger, neben der J) fünf vom Hundert des.