hätte aufgehoben werden müssen. Nach der PraXIS des Lizenzgebühren dem Betreibungsamt abgeliefert worden AS 41 lIi - 1915 10 136 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 30. 137 wären. Das Betreibungsamt wäre gemäss Art. 100 SchKG )} Konkurs oder einer gerichtlichen Liquidation oder im verpflichtet gewesen, dafür zu sorgen, dass, sofern das » Verwertungsverfahren geltend gemacht werden müsste.