er muss nur chenwesen II S. 358 abgedruckte Entscheidung des dazu die Einwilligung des Betreibungsbeamten einholen. ungarischen Patentamtes). Der Kli:iger hätte daher den Eine der wichtigsten Arten der Verwertung des Patents, Arrest auf dem Wege der Beschwerde ohne weiteres als die Erteilung von Lizenzen, wäre dem Kläger dah~r ungesetzlich anfechten können, mit der Folge, d~ss er nicht genommen gewesen, vorausgesetzt bloss, dass dIe