gewesen sei, weil er sich. auf ein deutsches Patent bezoschwerdeverfahren im allgemeinen rasch durchgeführt gen habe. Nach Art. 272 SchKG wird der Arrest von der zu werden pflegt, hätte f'S sich dabei aber nur um eine zuständigen Behörde des Oltes, wo das Vermögenstück ganz kurze zeitweilige Behinderung handeln können. Der sich befindet, bewilligt.