Es könnte sich hö~stens fragen, spruches gemeint ist. Die Beldagte hat denn auch laut ob nicht auch bei Ergreifung der Beschwerde der Klä- Arrestbefehl nicht nur die Arrestierung der Patenturger in der Verfügung über seine Erfindung gehindert kunde, sondern auch des« Patentes» überhaupt verlangt. gewesen wäre, nämlich für die Zeit zwischen der Arrest- Es frägt sich dagegen, ob der Arrest darum nicht gültig nahme und der Aufhebung des Arrestes.