legt werden, die einen Vermögenswert besitzen, während für die Gutheissung der Schadenersatzklage aus § 585 es sich bei einer Patenturkunde um eine blasse Beweisdep zürcherischen. ZPO gelten soll. In concreto liegt nun urkunde handelt, die als solche keinen Vermögenswert, aber ein solches Verschulden der Beklagten nicht vor. keine selbständige Bedeutung hat, sondern demjenigen