- Soweit sich die Klage auf den von der Beklagten legung kantonalen Rechts handelt, ist das BundesgeerwIrkten Arrest stützt, fragt es sich in erster Linie, ob richt an die Auffassung der Vorinstanz gebunden, woer überhaupt geeignet gewesen sei~ eine Behinderung nach die vorsorgliche MassR.ahme nur dann zur Grunddes Klägers in der Verfügung über sein Patentrecht lage einer SchadenersaLzklage gemacht werden kann, nach sieh zu ziehen.