50 aOR geltend gemachte Schadenersatzforderung lag nichts unerlaubtes; sie bildete vielmehr unter den wegen der von der Beklagten eingeleiteten Strafklage gegebenen Umständen neben dem Arrest die einzig verjährt ist). wirksame Massnahme zur Wahrung der Interessen der 2. - Nicht verjährt ist dagegen die Klage, soweit sie Beklagten.