Mit a) der Kläger mit dem Antrag, die Klage sei Gesuch vom 25. Juni 1910 verlangte die Beklagte vom für 5000 Fr. nebst Zins zu 5 % seit 4. Juli 1911 gutzu- Audienzrichter Verlängerung der vorsorglichen Mass- heissen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge ; regel vom 27. Dezember 1909.