klage eingeleitet, womit sie vom Kläger 2000 Fr. Scha- B. - Durch Urteil vom 7. Oktober 1914 hat das denersatz wegen Verletzung ihrer Patentrechte forderte. Obergericht des Kantons Zürich, vor welchem der Klä- Ferner leitete die Beklagte am 25. Juni 1910 beim Frie- ger seine Schadenersatzforderung nur noch im Betrage densrichter gegen den Kläger Klage auf Feststellung von 5000 Fr. aufrecht hielt, die Klage für 1000 Fr. ihres geistigen Eigentums an dem Patente des Klägers nebst 5 % Zins seit dem 4. Juli 1911 gutgeheissen. ein.