für die Stoffmessmaschine mit amtlichem Beschlag belegt Da aber die Beklagte die erhöhte Kaution nicht leistete, wurden. Am 24. Dezember 1909 nahm das Stadtammann- erklärte der Audienzrichter am 18~ August 1910 die • amt Zürich III die Zeichnungen und Modelle in amtliche provisorische Massnahme als dahingefallen und es wurde Verwahrung und untersagte der Firma Schwarz &. eie die Verfügung des Klägers über die mit Beschlag belegdie Herausgabe der bei ihr befindlichen Stoffmessma- ten Gegenstände wiederhergestellt. Am 3. Mai 1911 wurde schine.