Stundung erst nachträglich eintrat - oder im Verfahren C. - Diesen Entscheid haben die Rekurrenten am nach Art. 85 SchKG oder noch vor dem Konkursrichter, 30. April 1915 an das Bundesgericht weitergezogen mit ist hier nicht zu untersuchen. 11' 128 Entscheidg. der Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer. N0 28 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 29. 129