Um eine solche Schuld ! Wege die Rekurrenten ihre Einrede hätten geltend makönne es sich aber vorliegend nicht handeln, da die in chen können oder es noch tun können, ob durch Rechts- Betreibung gesetzte Forderung auf einem gerichtlichen vorschlag - allenfalls nach Art. 77 SchKG, wenn die Urteile beruhe. Stundung erst nachträglich eintrat - oder im Verfahren C. - Diesen Entscheid haben die Rekurrenten am nach Art.