Schuldner auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom B. - Hierauf haben die Rekurrenten Beschwerde 4. Dezember 1914 zustehenden Einreden in jedem Staerhoben mit dem Begehren um Aufhebung der Betrei- dium des Betreibungsverfahrens und durch Beschwerde bung. Sie machten geltend, dass nach dem Bundesrats- vor den Aufsichtsbehörden geltend gemacht werden beschluss vom 4. Dezember 1914 betreffend Schutz des können, ist nicht haltbar.