In die sem Zeitpunkt rentin wäre aber seinerzeit in der Lage gewesen, die in muss der Schuldner, um den Aufschub nach Art. 1 der Frage stehende Forderung zu bezahlen, weil sie das Geld Kriegsnovelle beanspruchen zu können, infolge der Kriegshiefür VOll Ernst Julius Arnold Nachfolger erhalten habe. wirren in eine Lage geraten sein, die es ihm verunmöglicht C. - Diesen Entscheid hat die Rekurrentin an das mehr als monatlich einen Achtel der Betreibungssumme Bundesgericht weitergezogen mit dem Begehren, die zu bezahlen (vgl. BGE 40 HI N0 82).