N0 27. 125 zu leisten, eine Aufschiebung der Verwertung nach Art. 1 das Bundesgericht den Entscheid einer kantonalen Aufder Kriegsnovelle zum SchKG. sichtsbehörde über die Bewilligung eines Aufschubes B. - Auf Beschwerde des Rekursgegners hob jedoch nicht überprüfen. Eine Rechtsfrage ist es aber, auf die Aufsichtsbehörde des Kantons Basel-Stadt die Auf- welchen Zeitpunkt es bei der Beurteilung der Zahlungsschubsbewilligung durch Entscheid vom 26. März 1915 fähigkeit ankomme. Nach der Kriegsnovelle kann nun auf, indem sie ausführte: