verbunden wäre und nicht durchaus notwendig ist. Anders liegt die Sache bei einer Kollektiv- oder Kom- erkannt: manditgesellschaft, die im Handelsregister eingetragen :. Der Rekurs wird im Sinne der Motive abgewiesen. war, weil sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieb und die nun mit Rücksicht auf die Auflösung der Gesellschaft und die Aufgabe des Geschäftes im Handelsregister gestrichen wird. Eine solche Gesellschaft kann, abgesehen vom Fall des Art. 43 SchKG, 27. Entscheid vom 30. April 1915 i. S. Müller. ihrer Natur nach nur auf Konkurs betrieben werden und Art. 19 SchKG und Art.