Die sechsmonatliche Frist 26. Entscheid vom 30. April 1915 i. S. Be.nk in Zug. des Art. 40 Abs. 2 SchKG ~ ei allerdings erloschen, Art. 39 ff. SchKG. Kann eine im Handelsregister gestrichene, bevor sie die Fortsetzung der Betreibung habe verlanaufgelöste Kollektiv~ oder Kommanditgesellschaft auf gen können; diese Frist beziehe sich aber nur auf die Pfändung betrieben werden.? Wie lange ist die Betreibung Art der Betreibung, nicht auf die grundsätzliche ZuJäsgegen eine solche Gesellschaft noch zulässig? Art. 38 SchKG. Erlass einer Konkursandrohung trotz Stellung eines sigkeit der Exekution.