\Venn nun eine Aufsichtsbehörde über die » born als untere Aufsichtsbehörde über Schuldhetrei- darin vorgesehenen Gebühren hinaus einem Betreibungs- I) bung und Konkurs erfolgt. Gleich wie die Bezeichnung beamten noch weitere Zuwendungen auf Kosten des Fis- »der Stellvertretung, so fällt auch die Erledigung von kus machen wolle, so handle es sich um eine Verletzung I> Streitigkeiten, die sich aus diesem ausserordentlichell des Gebührentarifs. » Stellvertretungsverhältnis ergeben, in die Kompetenz C. - Die kantonale Aufsichtsbehörde hat zum Rekurse und Konkurskammer.