Dieser setze alle Ansprüche des Betreibungs- )} ist seinerzeit durch das Bezirksgerichtspräsidium Steck- beamten fest. \Venn nun eine Aufsichtsbehörde über die » born als untere Aufsichtsbehörde über Schuldhetrei- darin vorgesehenen Gebühren hinaus einem Betreibungs- I) bung und Konkurs erfolgt.