richter war, in seinem Amte eingestellt und seine Stell- Die obere Aufsichtsbehörde setzte durch Entscheid vom vertretung dem Betreibungsbeamten Ribi in Ermatingen 14. November 1914 die von der untern festgesetzte Entübertragen. Dieser benützte hiefür das Bureau des bishe- schädigung auf 200 Fr. herab. rigen Beamten Labhart weiter bis zum 6 . .luni 1914, als B. - Gegen diesen Entscheid hat der Regierungsrat das Amt von einem neugewählten Beamten übernommen des Kantons Thurgau die betreibungsrechtliche Bewurde. schwerde an ?