Staat verpflichtet, dem Stellvertreter eines Betreibungsbeamten oder an seiner Stelle demjenigen, der ihm ein DIesen Entscheid zog der Regierungsrat des Kantons Bureau zur Verfügung gestellt hat, eine Bureauentschädi- Thurgau weiter an die obere kantonale Aufsichtsbehörde gung zu bezahlen, unterliegt der Weiterziehung an das mit dem Gesuch, der Entscheid sei aufzuheben. Er be~ Bundesgericht nicht.